Medienprivileg passierte Justizausschuss

ÖVP und Grüne haben heute im Justizausschuss kurzfristig einen Abänderungsantrag für die Neuregelung des sogenannten Medienprivilegs im Datenschutz eingebracht. Kritik kam laut Parlamentskorrespondenz deswegen von den Oppositionsparteien. Die Reparatur war nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig geworden, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen.

Der VfGH hatte im Jänner vergangenen Jahres Ausnahmen für Medienunternehmen beim Datenschutzgesetz als verfassungswidrig erkannt. Datenverarbeitungen zu journalistischen Zwecken dürften nicht prinzipiell von den Bestimmungen des DSG ausgenommen werden, da dieses „Medienprivileg“ gegen das Grundrecht auf Datenschutz verstoße, so das Höchstgericht. Zeit für die Reparatur bliebt bis Mitte des Jahres.

Laut den Erläuterungen des aktuellen Entwurfs soll das Redaktionsgeheimnis dabei unangetastet bleiben. Gewährleistet sein soll auch der Quellenschutz und Investigativjournalismus nicht aus Datenschutzgründen unterlaufen werden. Der Schutz personenbezogener Daten soll durch die allgemeinen Verpflichtungen wie insbesondere der datenschutzrechtlichen Verarbeitungsgrundsätze, der Verantwortlichenpflichten im Vorfeld von Datenverarbeitungen sowie der Verpflichtungen im Hinblick auf die Datensicherheit abgesichert sein.

Für die Änderungen stimmten lediglich die Regierungsparteien ÖVP und Grüne. Ablehnend zeigten sich die Oppositionsparteien, insbesondere kritisierten sie, dass die komplexe Materie kurzfristig als Abänderungsantrag eingebracht worden sei. FPÖ und NEOS stimmten dagegen, behielten sich aber eine Zustimmung im Plenum vor. Die SPÖ kritisierte außerdem, dass Redakteurinnen und Redakteure und nicht die Medienunternehmen als die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen angeführt würden.